Stadt Winterthur

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Kulturförderung

Die Kulturförderung der Stadt Winterthur umfasst

  • die Pflege des Kulturgutes (Kulturerbes) durch städtische Institutionen oder in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen,
  • die Kulturförderung durch jährlich wiederkehrende Subventionen an privatrechtlich organisierte Kulturinstitutionen,
  • die Kulturförderung durch einmalige, projektbezogene Beiträge an Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für bestimmte kulturelle Projekte,
  • diverse andere Kulturförderungsmassnahmen wie Vermietung und Vermittlung von Ateliers, Arbeits- und Aufführungsräumen, Werk- oder Druckkostenbeiträge, Verleihung von Förderpreisen, Ankauf von Kunstwerken sowie weitere, der entsprechenden Kultursparte angepasste Massnahmen,
  • die Unterstützung von Massnahmen, welche den Zugang zum Kulturschaffen und das Verständnis dafür ermöglichen und erleichtern.

Mehr zur Kulturpolitik und Kulturförderung der Stadt Winterthur finden sie im Kulturleitbild der Stadt Winterthur(PDF, 328 KB).

Allgemeine Rahmenbedingungen für die projektbezogene Kulturförderung


Bezug zur Stadt Winterthur:


Die Kulturförderung bezieht sich auf Projekte von Winterthurer Kulturschaffenden. Dieses Kriterium ist erfüllt bei
- Wohnsitz in Winterthur
oder
- durch Nachweis, dass die Kulturszene in der Stadt Winterthur in den letzten drei Jahren wesentlich mitgestaltet wurde.

Subsidiarität:

Die Kulturförderung der Stadt Winterthur beruht auf dem Subsidiaritätsprinzip. Angemessene Eigenleistungen der Kulturschaffenden werden in jedem Falle vorausgesetzt. Für Beiträge an Personen, welche in der Region wohnen, wird nach Möglichkeit versucht, die Mitbeteiligung der Wohnsitzgemeinde zu erwirken. Gesuchsteller/innen haben gleichzeitig auch ein Gesuch an diese Stellen einzureichen.

Eingabetermine


Für die Eingabe von projektbezogenen Beitragsgesuchen an die Stadt Winterthur gelten folgende Eingabetermine:

15. Februar
30. Juni
15. September


Diese Eingabetermine, die für alle Kultursparten gelten, sind zu beachten !
Die Eingabefristen sind so zu wählen, dass bei termingebundenen Veranstaltungen das Gesuch mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht wird. Rückwirkend werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet.

Wenn ein Eingabetermin verpasst wird, wird das Gesuch pendent behalten und im Anschluss an den nächsten Termin, sofern dieser immer noch 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn liegt, bearbeitet. Andernfalls kann auf das Gesuch nicht mehr eingetreten werden.

Adresse
Gesuche für die projektbezogene Kulturförderung können eingereicht werden an:

Stadt Winterthur
Departement Kulturelles und Dienste
Bereich Kultur
Stadthaus
8402 Winterthur

Was muss ein Gesuch enthalten ?


Für die projektbezogene Kulturförderung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Name der Gesuchstellenden mit Adresse, Telefonnummern, Telefax, E-mail und ev. Angaben über Erreichbarkeit usw.
    Angaben der Nummern von Bank- und Postcheckkonti (bzw. Einzahlungsschein)

  • Angaben über die am Projekt beteiligten Personen: mit Kurzbiografien und Angaben über die bisherigen künstlerischen Tätigkeiten.
    Nachweis über den Wohnort der beteiligten Personen.

  • Projektbeschrieb: Genaue und dokumentierte Beschreibung des Projektes (siehe auch Kultursparten). Aus der Lektüre dieses Textes soll hervorgehen, was inhaltlich, formal, von der Aussageabsicht, von den geplanten Aktionsorten usw. geplant ist.
    Angaben über Zeitpunkt und Ort der Durchführung der Veranstaltung, bzw. des Projektes.

  • Finanzen: Gesamtbudget des Projektes mit detaillierten Angaben aller geplanten Ausgaben und Kosten des Projektes.
    Angaben zur Eigenfinanzierung, bzw. Eigenleistungen der Gesuchsteller.
    Alle erwarteten Einnahmen des Projektes (inkl. bereits zugesagte Beiträge von privaten und öffentlichen Förderungsstellen).
    Finanzierungsplan mit Angaben, an welche Förderungsstellen ein Gesuch eingereicht wurde und welche Beiträge von diesen Stellen zur Finanzierung des Projektes erwartet werden.

Merkblätter für die verschiedenen Kultursparten


Die einzelnen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Kultursparten können den folgenden Merkblättern entnommen werden.


Spartenübergreifende Projekte werden analog gefördert.

Logo Stadt Winterthur


Die Unterstützung durch die Stadt Winterthur ist an geeigneter Stelle (Drucksachen, Inserate usw.) unter Verwendung der Schriftmarke der Stadt Winterthur zu erwähnen. Logos können bei der Materialverwaltung der Stadt Winterthur angefordert werden (E-Mail:materialverwaltung@win.ch)

Kulturlinks


Unter links finden Sie auf dieser Internetseite eine Sammlung von nützlichen Links zu kulturellen Institutionen und Vereinen von Winterthur. Falls Sie Ihr Internet-Auftritt nicht darunter ist, melden Sie uns dies unter

Kulturlink melden

Veranstaltungskalender

 


kultur.winterthur.ch

Falls Sie eine kulturelle Veranstaltung in Winterthur durchführen, können Sie uns diese melden. Ihre Veranstaltung wird im Internet und auf dem Veranstaltungsplakat aufgeführt. Die Aufnahme ist kostenlos. Aus Platzgründen behalten wir uns vor, Ihre Angaben zu kürzen bzw. auf dem Plakat nicht aufzuführen.

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen auf dem Plakat nur dann aufgeführt werden können, wenn sie spätestens am Ersten des Vormonats gemeldet werden. Da für die Monate Juli und August jeweils ein gemeinsames Plakat vorgesehen ist, ist die Eingabefrist für Veranstaltungen Juli/August bereits Ende Mai.

Die Veranstaltungen können direkt auf dem Formular eingegeben werden. Anschliessend werden sie vom Bereich Kultur geprüft und freigeschaltet.  


> > Veranstaltung melden

 

 


chinderthur.ch

Kulturangebote für Kinder, Familien und Schulen

 

Kinder und Jugendliche, Familien und Schulen finden alle Kulturveranstaltungen übersichtlich in einem einzigen elektronischen Veranstaltungs­kalender. Die Themen reichen von Ausstellungen, Literatur, Theater und Tanz über Film und Fotografie, Archäologie, Architektur und Kurse. Die Veranstaltungen, die auf chinderthur.ch erscheinen, werden auch auf der Kulturseite aufgeschaltet und erscheinen auf dem Plakat. Sie müssen also nur einmal erfasst werden.

 

Die Veranstaltungen können direkt auf dem Formular eingegeben werden. Anschliessend werden sie vom Bereich Kultur geprüft und freigeschaltet.

 


> > Veranstaltung melden

Kulturplakatsäulen


Die Stadt Winterthur verfügt über 20 Kulturplakatsäulen. Diese stehen kulturellen Institutionen und Vereinen der Stadt Winterthur zur Verfügung. Das Kleinplakat wirbt für kulturelle Veranstaltungen, die in der Stadt Winterthur stattfinden und öffentlich zugänglich sind (Theater, Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Führungen, Tanz oder Film).

Das Plakat darf religiöse und sittliche Gefühle nicht verletzen. Die Werbung für Tabak- und Alkoholprodukte ist nur im Umfang des Sponsorings gestattet.

Plakate:

Maximale Grösse: Format A3 Hochformat (297 x 420 mm)

Menge:

Für den Aushang sind 20 Plakate abzugeben.

Lieferung:

Die Plakate müssen spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum abgeliefert werden.

Abgabeort:

Tiefbauamt Werkhof, Obermühlestrasse 5, Winterthur
Schalteröffnungszeiten: Mo - Do 8 - 12, 13.30 - 17 Uhr, Fr 8 - 12, 13.30 - 16 Uhr

Aushang:

Der Plakataushang erfolgt jeweils für eine Woche. Das Plakatieren ist gratis.

Der Aushang erfolgt durch den Werkhof. Selbständig angebrachte Plakate werden mit Kostenfolgen für den Veranstalter entfernt. Überdies erfolgt gemäss Art. 34 der Allg. Polizeiverordnung eine Anzeige beim Polizeirichter.

Musikübungsräume


Die Stadt Winterthur vermietet an Musikgruppen aus Winterthur und Umgebung Übungsräume. Zur Zeit sind dies 42 Räume, in der Regel in unterirdischen Zivilschutzanlagen.
Für die Miete eines Musikübungsraumes besteht bei der Quartierentwickung Winterthur Interner Link  eine Warteliste, in die sich interessierte Gruppen eintragen können. Sobald die Vermietungsstelle einen Raum anbieten kann, setzt sich diese mit den Gruppen in Verbindung.

Anmeldetalon

Kultur- und Förderpreis


Kulturpreis der Stadt Winterthur.

Der Kulturpreis der Stadt Winterthur wird jährlich vom Stadtrat an eine Person oder Institution verliehen, die sich im kulturellen Bereich der Stadt Winterthur besonders verdient gemacht hat.
Eine Bewerbung für den Kulturpreis ist nicht möglich.

Kulturpreis: Bisherige Preisträger/innen(PDF, 21 KB)


Förderpreis der Stadt Winterthur

Die Stadt Winterthur schreibt jährlich einen Förderpreis aus. Mit dem Förderpreis der Stadt Winterthur können Kulturschaffende bis zum 35. Altersjahr ausgezeichnet werden, welche das Winterthurer Bürgerrecht besitzen oder in Winterthur ihren Wohnsitz haben.

Förderpreis: Bisherige Preisträger/innen

Stipendien an junge Künstlerinnen und Künstler 1959 - 1982 (ab 1983 Förderpreis) und Stipendien für künstlerische Ausbildung 1938 - 1958(PDF, 24 KB)

Unjurierte 2013


Die Unjurierte 2013 findet statt vom 14. bis 23. Juni 2013

Informationen zur Veranstaltung und Hinweise zu Anmeldeverfahren, Teilnahmeberechtigung finden Sie auf  http://www.unjurierte.winterthur.ch

KulturLegi Kanton Zürich

KulturLegi
Personen mit tiefem Einkommen profitieren dank der KulturLegi von Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten sowie im Gesundheitsbereich. Der Rabatt beträgt 30 bis 50 Prozent. Trägerin der KulturLegi Kanton Zürich ist Caritas Zürich.

Von der KulturLegi Kanton Zürich profitieren zwei Seiten: Menschen mit tiefem Einkommen erhalten durch vergünstigte Eintrittspreise Zugang zu Kultur, Sport und Bildung. Institutionen unterstützen mit ihrem solidarischen Engagement Personen mit tiefem Einkommen im Kanton Zürich.

Weitere Infos zum Angebot finden Sie unter:
KulturLegi Kanton Zürich Interner Link

Auslandateliers

Atelieraufenthalte werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ausserhalb dieser Ausschreibungen ist nicht möglich.

Berlin

Zusammen mit den Städten Thun und St.Gallen sowie dem Kanton Bern betreibt die Stadt Winterthur ein Atelier in Berlin. Für Winterthurer Kulturschaffende wird das Atelier periodisch für einen 6-monatigen Aufenthalt öffentlich ausgeschrieben.

Bisherige Aufenthalte von Winterthurer Kulturschaffenden:
2005 Sybille Völkin
2007 (Sept.-Nov.) Renate Bodmer
2007/08 (Dez. - Febr.) Theo Hurter
2009/10 Vincent Hofmann (September - Februar)
2011/12 Bendicht Fivian (September - Februar)
2013/14 Eveline Cantieni (September - Februar)

Nächste Belegung durch Winterthurer Kulturschaffende: noch offen

Atelier in Berlin: Informationen
Atelier in Berlin: Anmeldeformular(PDF, 15 KB)
Atelier in Berlin: Ausschreibung
(PDF, 14 KB)



Kairo
Als Mitglied der Städtekonferenz Kultur (SKK) kann die Stadt Winterthur für Kulturschaffende periodisch ein Atelier in Kairo ausschreiben. Die Stadt Winterthur und die SKK leisten zusätzlich einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten. Im Atelierhaus sind gleichzeitig immer drei Kulturschaffende aus verschiedenen Schweizer Städten anwesend.

Bisherige Aufenthalte von Winterthurer Kunstschaffenden:
1996 Barbara Graf
1999 Suzette Beck
2001 Ernst Steiner
2005 Franziska Matter
2009 Mia Diener
2011 Edith Truninger (August bis Oktober)
2011/12 Werner WAL Frei (November-Januar)
2013/14 Duri Galler (August - Januar)

Nächste Belegung durch Winterthurer Kulturschaffende: noch offen

Atelier in Kairo: Informationen(PDF, 1.2 MB)  
Atelier in Kairo: Anmeldeformular(PDF, 15 KB)
Atelier in Kairo: Ausschreibung(PDF, 14 KB)



Genua (Italien)

Die Städtekonferenz Kultur (SKK), der auch die Stadt Winterthur angehört, verfügt ab Juni 2011 über zwei Ateliers in Genua (Italien), in denen gleichzeitig Kulturschaffende aus zwei verschiedenen Schweizer Städten wohnen und arbeiten.

Die SKK stellt das Atelier zur Verfügung, die Stadt Winterthur einen Werkbeitrag von CHF 1'500.- pro Monat, total also CHF 4'500.- für die drei Monate.

Die Ateliers sind noch im Aufbau. Jedes Atelier eignet sich für Kulturschaffende aller Sparten, die Räume sind insbesondere für akustische Musik (ein Flügel ist vorhanden), Tanz und Architektur geeignet.

Bisherige Aufenthalte von Winterthurer Kunstschaffenden:
2012 Romana Del Negro

Nächste Belegung durch Winterthurer Kulturschaffende: noch offen

Atelier in Genua: Informationen zum Atelier
(PDF, 1.5 MB)

Services

Bereich Kultur
Stadthausstrasse 4a
Stadthaus
8402 Winterthur
Tel.: 052 267 51 08
kultur@who-needs-spam.win.ch

Kinder-Angebot
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